Promehrweg bietet ein Voll-Sortiment für alle Anwendungszwecke mit Mehrweg-Getränkebechern, Mehrweg-Verpackungen für Speisen, Zubehör für die Mehrweglogistik sowie ergänzendes Zubehör mit FSC-zertifizierten Pappprodukten und PurePaper Artikeln.
verfügbar in 200ml und 300ml
neuartige Materialstruktur
individualisierbar mit Ihrem Layout
besonders leicht
perfekte Isoliereigenschaften
diversen Formen und Größen
verschiedene Druckverfahren
Boxensysteme für Transport und Lagerung
Das ProMehrweg-Sortiment besteht aktuell aus über 20 Mehrweg-Lösungen im Bereich Foodpackaging.
Das Portfolio wird stetig um weitere Artikel ergänzt, die sich für die Bewältigung neuer Herausforderungen im Markt ergeben.
Alle Artikel sind personalisierbar, und für einen möglichst praktikablen und langlebigen Einsatz konzipiert.
optimiert für die Spüllogistik
personalisierbar mit Ihrem Logo
kratzfest und nahezu unzerbrechlich
lange Lebensdauer
BPA-freie Materialien
zu 100% recycelbar
Transport-Wagen-Konzepte
Transportboxen
Plombensysteme
Becherträger
Bechersammelsysteme
u.v.m.
Wussten Sie, dass ab Januar 2023 in Deutschland eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden muss?
Laut Verpackungsgesetz (VerpackG2, Abschnitt 7, §33 & §34) ist die Mehrwegverpackung für Lebensmittel und Getränke ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend um eine Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffen zu erreichen.
Speisen und Getränke dürfen in Mehrwegverpackungen nicht teurer sein!
Wenngleich auf die Mehrwegverpackung ein Pfand erhoben werden darf, dürfen Speisen und Getränke bei der Wahl der Mehrwegverpackung durch den Käufer nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen angeboten werden als bei einer Einwegverpackung. In Verkehr gebrachte Mehrwegverpackungen müssen zudem wieder retour genommen werden - eine Rücknahmepflicht für fremde Mehrwegverpackungen gibt es jedoch nicht.
Für wen gilt das Mehrwegpflicht-Gesetz?
Für alle Gastronomiebetriebe (Restaurants, Kantinen, Cafes, Tankstellen, …), welche Speisen und Getränke zum Mitnehmen ("To-Go-Speisen & -Getränke") anbieten.
Geschäfte mit maximal 5 Angestellten und einer Ladenfläche <80qm sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen und müssen keine Mehrwegprodukte anbieten. Kunden sind dort allerdings dazu berechtigt, Ihre eigenen Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.
Hinweis: Auch Gastronomieketten (wie z.B. Bäckereien) mit einer Ladenfläche an einem Standort von weniger als 80qm sind von der Mehrwegpflicht betroffen, wenn die Beschäftigtenzahl im Gesamtunternehmen 5 übersteigt.
Was passiert, wenn die Mehrwegpflicht nicht eingehalten wird?
Neben verwaltungs- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Quelle: www.verpackungsgesetz.com
Neben einem umfassenden Produktportfolio bieten wir mit 20 Jahre Markterfahrung breites ein bestehendes Lieferanten- und Spülnetzwerk für kurze Lieferketten! Auf dem Weg zum passenden Mehrwegkonzept übernehmen für Sie das Sourcing - sagen Sie uns welche Einwegverpackungen Sie ersetzen möchten, und wir begleiten Sie auf diesem Weg! Zu unserem Angebot zählt auch eine allumfassende Beratungsleistung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Vermietung von Mehrwegartikeln
Personalisierung von Artikeln
ProMehrweg-App für den Stadioneinsatz
Verpackungs-Sourcing
Spüldienstleistung
Abwicklung Mehrweg-Logistik vor Ort
Personalbereitstellung
Abwicklungsberatung
PROMEHRWEG bietet neben klassischen Mehrwegprodukten (Getränkebecher, Food-Verpackungen, …) auch Dienstleistungen rund um die Individualisierung und Logistik & Spülpakete an.
Zusammen mit unserem Netzwerk an Produktionspartnern & Dienstleistern sorgen wir für kurze und schnelle Lieferwege und beraten Sie gerne rundum.
Profitieren auch Sie von unserem 20-jährigen Expertenwissen rund um Mehrweg-Verpackungen!